Sicherheit
Gewährleisten Sie die Einhaltung der verbindlichen Arbeitsschutzrichtlinien
8. Juni 2022
Ist das Tragen eines Schutzhelms und die Bereitstellung eines angemessenen Augenschutzes für Bauarbeiter obligatorisch? In den allermeisten Fällen ja. Wie lassen sich die Arbeitsschutzrichtlinien einhalten, wenn zwischen zwei Aufgaben nur kurz Schweißarbeiten anstehen? Lesen Sie weiter, denn wir haben die Lösung für Sie!
Roger Rasmussen
Beim Arbeitsschutz im Allgemeinen geht es darum, die jeweils anstehende Arbeit mit der jeweils richtigen Ausrüstung zu erledigen. Und vor allem hat jeder das Recht, am Ende des Tages unversehrt nach Hause zu kommen.
Schutzhelm ist Pflicht
Das Gute ist, dass die Gesetzeslage Unternehmen dazu verpflichtet, in vielerlei Hinsicht auf den Arbeitsschutz zu achten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist das Tragen von Schutzhelm auf Baustellen zwingend vorgeschrieben. Weiterhin müssen die dort Tätigen mit Augen- und Gehörschutz ausgestattet sein.
Bekannt ist auch, dass die persönliche Schutzausrüstung der jeweiligen Arbeit angemessen sein muss. Also zum Beispiel für Arbeiten an kalten, heißen oder explosionsgefährdeten Einsatzorten. Die Berücksichtigung der Ergonomie bedeutet, dass die Schutzausrüstung die Bewegungen und Stellungen bei der Arbeit nicht unnötig einschränken darf.
Es gilt also, im Arbeitsalltag eine komplexe Gleichung zu lösen!
Zu viele Kopfverletzungen
Die gute Nachricht ist, dass an den meisten Arbeitsplätzen dem Arbeitsschutz große Bedeutung zukommt. Das Unfallaufkommen wird aktiv überwacht und vielerorts ist die Unfallzahl Null die Zielvorgabe. Aber es ist auch klar, dass noch viel zu tun ist. Die Zahlen sprechen für sich. Nach Angaben des finnischen Gegenstücks der Berufsgenossenschaft wurden von Versicherungsträgern im Jahr 2020 103.700 Arbeitsunfälle entschädigt. Davon ereigneten sich 87.500 bei Arbeiten am Arbeitsplatz und davon wiederum waren 13.409 Kopfverletzungen an industriellen Arbeitsplätzen. Diese Zahlen stehen für nur ein Land, man kann sich also vorstellen, wie die Lage weltweit aussieht.
Schweißen nur mit Schutzhelm
Beim Arbeitsschutz wissen wir, dass Schweißarbeiten oft auf Baustellen, Werften und anderen gefahrenträchtigen Einsatzorten durchgeführt werden. Oftmals machen Schweißarbeiten nur einen kleinen Teil der täglichen Arbeiten aus. Der Übergang von einer Arbeitsaufgabe zur anderen sollte also so fließend wie möglich sein. Die Frage ist, wie sich die Schutzhelmpflicht beim Schweißen sicherstellen lässt.
Wir haben das Problem mit einem zeitgemäßen Konzept gelöst und es Kemppi Beta e for SH genannt. Die Produktreihe Beta e for SH ist die einfache Lösung, einen Schutzhelm um eine einsatzbereite Schweißerschutzmaske zu erweitern. Die schnelle Installation am Gehörschutzhalter für Schutzhelme ermöglicht einen einfachen Wechsel zwischen den Arbeitsmodi. Die neue Produktreihe Beta e for SH bietet kosteneffizienten Arbeitsschutz mit vollem Kopf- und Gesichtsschutz sowie die Möglichkeit, den Schutzhelm auch beim Schweißen zu tragen.
Ist das nicht bequem? Lassen Sie mich wissen, was Sie darüber denken. Teilen Sie Ihre Gedanken zur Sicherheit beim Schweißen jederzeit mit!
Roger Rasmussen
Vice President, Torches, Consumables and Safety at Kemppi Oy