Garantierichtlinien
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Kemppi-Schweißmaschinen wurden für den Einsatz in der gewerblichen Industrie entwickelt und getestet. Für sie gilt, wie unten ausgeführt, eine beschränkte weltweite Garantie. Diese beschränkte weltweite Garantie („Garantie“) gilt für neue, elektrisch betriebene Produkte, die nach dem 1. Juli 2010 verkauft wurden und eine Kemppi-Seriennummer haben, es sei denn, ein Kemppi-Vertreter hat schriftlich etwas anderes mitgeteilt, sowie für ausgewählte Originalteile von Kemppi-Schweißmaschinen, die unten im Abschnitt „Gültigkeit“ aufgeführt sind (zusammen die „Produkte“).
Diese Garantie wird von Kemppi Oy (im Folgenden „Kemppi“ oder „Hersteller“) gewährt und gilt zwischen Kemppi und Kunden, die ein Produkt direkt von Kemppi oder von einem Kemppi-Vertragshändler erworben haben (ein solcher Kunde wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet und Kemppi und/oder Kemppi-Vertragshändler werden beide als „Wiederverkäufer“ bezeichnet). Eine Liste aller Kemppi-Vertragshändler finden Sie unter warranty.kemppi.com.
Für die Zwecke dieser Garantierichtlinie ist ein Kunde („Kunde“) definiert als eine natürliche Person, die Verbrauchsgüter und Dienstleistungen zu einem anderen als dem geschäftlichen oder gewerblichen Zweck erwirbt. Die Bestimmungen dieser Garantierichtlinie beeinträchtigen nicht die gesetzlichen Rechte von Privatkunden. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Garantieerklärung und den gesetzlichen Rechten des Privatkunden haben die gesetzlichen Rechte des Privatkunden stets Vorrang.
Diese Garantie ist auf diese Geschäftsbedingungen beschränkt. Falls ein Wiederverkäufer oder Lieferant eine über diese Garantie hinausgehende Garantie anbietet, ist Kemppi unter keinen Umständen für Rechte, Verpflichtungen, Handlungen oder Unterlassungen, die über den Rahmen dieser Garantie hinausgehen, oder für Eigenschaften, Defekte, Fehler oder Ausfälle, die nicht von dieser Garantie abgedeckt sind, haftbar.
Gültig ab 17. Oktober 2023
Gültigkeit
Kemppi garantiert, dass seine Produkte bei normaler Verwendung für den im Folgenden separat für jede Produktkategorie festgelegten Garantiezeitraum (der jeweils einen separaten „Garantiezeitraum“ bildet) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
a) Bedienpanele, HAX-Schweißmaschinen und Maschinen für das mechanisierte Schweißen
Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 2 Jahre (Privatkunden und Einschichtbetrieb) bzw. 1 Jahr (Zweischichtbetrieb) ab dem Verkaufsdatum, das im Produktregistrierungsformular angegeben und im Extranet-System des Herstellers gespeichert ist. Damit der volle Garantiezeitraum wirksam wird, muss die Registrierung durch den Wiederverkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produkts durch den Hersteller an den Wiederverkäufer oder Lieferanten erfolgen. Andernfalls wird der Garantiezeitraum entsprechend gekürzt.
b) Stromquellen, Drahtvorschubgeräte, Kühleinheiten und Connectivity Module
Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 3 Jahre (Privatkunden und Einschichtbetrieb) bzw. 1,5 Jahre (Zweischichtbetrieb) ab dem im Produktregistrierungsformular angegebenen Verkaufsdatum, das im Extranet-System des Herstellers gespeichert ist. Damit der komplette Garantiezeitraum wirksam wird, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden: 2 / 4
(i) Die Registrierung im Extranetsystem des Herstellers muss durch den Wiederverkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produkts durch den Hersteller an den Wiederverkäufer erfolgen,
(ii) der Kunde muss das Produkt im Online-Kundenregistrierungssystem des Herstellers innerhalb von 2 Monaten ab dem Kaufdatum registrieren,
(iii) das Produkt darf nicht an Dritte vermietet werden und
(iv) es muss eine Originalrechnung mit Kaufdatum auf Anfrage verfügbar sein.
Falls die Bedingungen (ii) bis (iv) nicht erfüllt werden, beträgt der maximale Garantiezeitraum 2 Jahre (Privatkunden und Einschichtbetrieb) oder
1 Jahr (Zweischichtbetrieb) ab dem im Produktregistrierungsformular angegebenen Verkaufsdatum, das vom Wiederverkäufer im Extranet-System des Herstellers gespeichert wurde. Zusätzlich wird bei Nichterfüllung der Bedingung (i) der maximale Garantiezeitraum entsprechend gekürzt.
c) Automatisch verdunkelte Schweißfilter (ADF), Gebläse-Atemschutzsysteme (PAPR) und Luftregulierventile
Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 2 Jahre ab dem Verkaufsdatum; die Garantie wird gegen Vorlage der Originalrechnung gewährt.
d) Alle Batterien und Ladegeräte
Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 1 Jahr ab dem Verkaufsdatum; die Garantie wird gegen Vorlage der Originalrechnung gewährt.
e) GXe-Schweißbrenner
Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 6 Monate (Privatkunden und Einschichtbetrieb) bzw. 3 Monate (Zweischichtbetrieb) ab dem Verkaufsdatum, das im Produktregistrierungsformular angegeben und im Extranet-System des Herstellers gespeichert ist. Bitte beachten Sie, dass die Originalrechnung auf Anfrage noch verfügbar sein muss. Damit der volle Garantiezeitraum wirksam wird, muss die Registrierung durch den Wiederverkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produkts durch den Hersteller an den Wiederverkäufer oder Lieferanten erfolgen. Andernfalls wird der Garantiezeitraum entsprechend gekürzt.
Geltungsbereich
Innerhalb des Garantiezeitraums ist der Hersteller verantwortlich für die i) Reparatur oder den ii) Austausch des defekten Produkts. Der Hersteller kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Kaufpreis für das defekte Produkt zu erstatten. Das Produkt wird als defekt betrachtet, wenn es nicht im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen der Bedienungsanleitung funktioniert.
Die Garantie deckt sowohl Ersatzteile als auch den von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter ermittelten Arbeitsaufwand ab. Eine Liste aller autorisierten Kemppi-Serviceanbieter finden Sie unter www.kemppi.com. Mit Ausnahme von Privatkunden übernimmt der Hersteller keine Zahlungen von Steuern, Abgaben, Transportund/oder Zollgebühren in Verbindung mit dem eventuellen Versand von Produkten oder von Ersatzteilen für die Reparatur des Produkts während des Garantiezeitraums. Derartige Zahlungen werden vom Kunden übernommen. Falls der Hersteller derartige Kosten in Bezug auf den Rückführungsaufwand begleichen muss, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird ein Produkt oder ein Teil ausgetauscht, gehen alle Austauschteile in das Eigentum des Kunden und alle ausgetauschten Teile in das Eigentum des Herstellers über. Im Falle einer Rückerstattung muss das Produkt an den Hersteller zurückgegeben werden (falls der Hersteller dies zusätzlich verlangt) und geht in das Eigentum des Herstellers über.
Tritt ein Garantiefall ein, muss der Kunde umgehend Kontakt mit einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter aufnehmen. Die Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten im Rahmen des Produktversands zum nächstgelegenen, autorisierten Kemppi-Serviceanbieter sind vom Kunden zu tragen, ausgenommen Privatkunden (nächstgelegener Standort siehe www.kemppi.com). Bei Rücksendung eines Produkts zwecks Reparatur oder Austauschs im Rahmen der Garantie muss der Kunde als Voraussetzung für einen durch den Hersteller genehmigten Garantieantrag einen schriftlichen Bericht mit einer Beschreibung der Einsatzbedingungen vorlegen. Ehe der Hersteller einen Garantieanspruch akzeptiert, ist er außerdem berechtigt, weitere Informationen über die Einsatzbedingungen des Produkts zu erfragen. Der Kunde ist berechtigt, das Produkt von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter reparieren zu lassen. Die Gültigkeit des Garantiezeitraums für das Produkt kann im Extranetsystem des Herstellers überprüft werden. Es wird jedoch empfohlen, dass der Kunde dem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter den Kaufbeleg und/oder das Registrierungsdokument vorlegt. Außerdem muss die Seriennummer des Produkts zur Zeit der Geltendmachung des Garantieanspruchs lesbar sein (die Seriennummer befindet sich auf dem Typenschild des Produkts).
Garantiebeschränkungen
Diese Garantie deckt Folgendes NICHT ab:
1.Defekte aufgrund normaler Abnutzung und Verschleiß, Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anschluss an eine unkorrekte oder fehlerhafte Netzstromversorgung (einschließlich außerhalb der Gerätespezifikationen liegender Spannungsspitzen), unkorrektem Gasdruck oder Überlastung sowie Transport- oder Lagerschäden, Feuer oder Schäden durch natürliche Ursachen wie z. B. Blitzeinschlag oder Überschwemmung.
2.Ausgaben für Fehlerbeseitigung, direkte oder indirekte Reisekosten, Spesen oder Unterbringungskosten.
3.Schweißmasken, Handschuhe und Arbeitskleidung, Schweißbrenner und deren Verbrauchsmaterialien, Fernregler, Kabel, Vorschubrollen und Führungsrohre der Drahtvorschubgeräte.
Die Garantie kann erlöschen, wenn Schweißbrenner, Massekabel oder Verbindungskabel anderer Hersteller mit dem Produkt verwendet werden. Ebenso erlischt die Garantie, wenn am Produkt ohne vorherige, schriftliche Genehmigung des Herstellers Veränderungen vorgenommen werden, wenn unter Verwendung von Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien anderer Hersteller Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Produkt durchgeführt worden sind, wenn die für das Produkt vorgeschriebene Wartung unterlassen wurde oder wenn die Reparatur nicht von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter durchgeführt worden ist.
Wenn die Fehlersuche ergibt, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt, werden die anschließenden Reparaturarbeiten nicht von der Garantie abgedeckt, und der Hersteller oder der Kemppi-Serviceanbieter kann eine Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Der Hersteller übernimmt keinesfalls die Haftung für Dritte oder Aufwendungen bzw. Kosten, die den ursprünglichen Kaufpreis des Produkts übersteigen, sowie für jegliche indirekte oder Folgeaufwendungen bzw. -kosten.
Im gesetzlich höchstzulässigen Umfang hat der Hersteller bezüglich der Produkte keine weiteren Verpflichtungen, die über die in dieser beschränkten Garantie formulierten hinausgehen. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang stellt diese Garantie das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Fehlern an den Produkten dar, und der Hersteller schließt hiermit ausdrücklich alle weiteren Garantien aus, ob ausdrücklich oder konkludent, einschließlich Garantien bezüglich der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Keinesfalls übernimmt der Hersteller die Haftung für beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, Schadenersatz oder Konventionalstrafen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ertragsausfälle oder andere indirekte Schäden oder Verluste. Wenn der Hersteller gesetzliche oder konkludente Garantien nicht rechtmäßig ausschließen kann, gelten solche Gewährleistungen im gesetzlich zulässigen Umfang nur für die Dauer dieser Garantie und nur bis zur Reparatur bzw. dem Austausch nach alleinigem Ermessen des Herstellers.
Garantiezeitraum nach der Garantiereparatur/Ersatzteilgarantie
Nach einer Reparatur im Rahmen der Garantie, die von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter durchgeführt wurde, entspricht der verbleibende Garantiezeitraum des reparierten oder ausgetauschten Produkts oder des Teils dem verbleibenden Garantiezeitraum des ursprünglichen Produkts. Falls separat gekauft, gilt für Ersatzteile ein Garantiezeitraum von sechs (6) Monaten.
Geltendes Recht und Behandlung von Streitigkeiten
Diese Garantiebedingungen unterliegen finnischem Recht, ausschließlich dessen Kollisionsvorschriften sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, und werden dementsprechend ausgelegt.
Jegliche Vertragsstreitigkeiten werden primär durch Verhandlungen beigelegt. Sollten Kunde und Hersteller die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beilegen können, werden alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus diesen Garantiebedingungen erwachsen oder die auf Nichteinhaltung, Kündigung oder die Gültigkeit derselben zurückzuführen sind, von einem Schiedsgericht in Helsinki gemäß der Schiedsgerichtsbestimmungen der finnischen Handelskammer endgültig beigelegt. Die Anzahl der Schiedsmänner beträgt eins (1), der Sitz des Schiedsgerichts ist Helsinki, Finnland, und die Verfahrenssprache ist Finnisch.
Die Rechtsbehelfe von Privatkunden werden durch diese Garantiebestimmungen nicht eingeschränkt. Privatkunden haben stets das Recht, sich zur Beilegung von Streitigkeiten an andere Schlichtungsstellen zu wenden, entweder an die örtliche Stelle zur Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten oder an die OnlineSchlichtungsplattform der Europäischen Union, oder eine Klage vor dem Bezirksgericht des Wohnsitzes des Kunden zu erheben.